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   BFH, 30.05.2007 - VI B 119/06   

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https://dejure.org/2007,4306
BFH, 30.05.2007 - VI B 119/06 (https://dejure.org/2007,4306)
BFH, Entscheidung vom 30.05.2007 - VI B 119/06 (https://dejure.org/2007,4306)
BFH, Entscheidung vom 30. Mai 2007 - VI B 119/06 (https://dejure.org/2007,4306)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 119 Nr. 1; ; FGO § 137 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    NZB: Zurückweisung eines Ablehnungsgesuches

  • datenbank.nwb.de

    Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht; Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs; Rüge des Gehörsverstoß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 14.03.2007 - VIII B 103/06

    NZB: Besetzungsrüge

    Auszug aus BFH, 30.05.2007 - VI B 119/06
    Die Zurückweisung eines Ablehnungsgesuches kann zwar das Verfahrensgrundrecht auf den gesetzlichen Richter nach Art. 101 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) verletzen und als Verfahrensmangel nach § 115 Abs. 2 Nr. 3, § 119 Nr. 1 FGO geltend gemacht werden (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. März 2007 VIII B 103/06, juris, m.w.N.).

    Diese Rüge setzt allerdings voraus, dass der Beschluss über die Zurückweisung des Ablehnungsgesuches greifbar gesetzwidrig und damit willkürlich ist (vgl. BFH-Beschluss vom 14. März 2007 VIII B 103/06; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 128 Rz 9).

  • BFH, 03.09.2001 - GrS 3/98

    Verletzung des Rechts auf Gehör

    Auszug aus BFH, 30.05.2007 - VI B 119/06
    Die Rüge des Gehörsverstoßes setzt allerdings voraus, dass die Kläger im Einzelnen substantiiert darlegen, wozu sie sich nicht haben äußern können, dass sie überdies konkretisieren, was sie bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch (zusätzlich) vorgetragen hätten und dass dieser Vortrag --auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des FG-- zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 3. September 2001 GrS 3/98, BFHE 196, 39, BStBl II 2001, 802; Gräber/Ruban, a.a.O., § 119 Rz 14, m.w.N.).
  • BFH, 27.10.2004 - XI B 182/02

    Übergehen von Beweisanträgen

    Auszug aus BFH, 30.05.2007 - VI B 119/06
    Ein Verfahrensmangel in Form eines Gehörsverstoßes (Art. 103 Abs. 1 GG) oder eines Verstoßes gegen die Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 FGO) kann zwar gegeben sein, wenn ein Beweisantrag vom FG verfahrenswidrig übergangen wird (vgl. BFH-Beschluss vom 27. Oktober 2004 XI B 182/02, BFH/NV 2005, 564).
  • BFH, 25.11.2010 - II B 3/10

    Nachweis eines geringeren gemeinen Werts - Verfahrensfehler

    Es hätte insoweit ausgeführt werden müssen, was bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen worden wäre und dass dieser Vortrag zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (BFH-Beschluss vom 30. Mai 2007 VI B 119/06, BFH/NV 2007, 1697, m.w.N.).
  • BFH, 04.06.2009 - IV B 53/08

    NZB: Überraschungsentscheidung - Verstoß gegen Denkgesetze - Divergenz -

    Die Verletzung ihres Anspruchs auf rechtliches Gehör (§ 96 Abs. 2, § 119 Nr. 3 FGO, Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes) in Gestalt einer Überraschungsentscheidung hat die Klägerin nicht hinreichend dargelegt, da sie nicht ausgeführt hat, was sie bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte und dass dieser Vortrag zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. Mai 2007 VI B 119/06, BFH/NV 2007, 1697, m.w.N.).
  • BFH, 30.05.2008 - IX B 216/07

    Nichtzulassungsbeschwerde: Fremdvergleich - fehlerhafte Tatsachenwürdigung und

    a) Die Kläger haben nicht dargetan, wozu sie sich nicht haben äußern können, was sie bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs unter Berücksichtigung eines eingeleiteten Steuerstrafverfahrens noch (zusätzlich) vorgetragen hätten und dass dieser Vortrag --auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des FG-- zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (vgl. BFH-Beschluss vom 30. Mai 2007 VI B 119/06, BFH/NV 2007, 1697, m.w.N.).
  • BFH, 09.04.2008 - I R 43/07

    Bindung an tatrichterliche Feststellungen - Hinweispflicht auf unsubstantiierten

    Sie gilt aber dann nicht, wenn der gerügte Verstoß --wie hier der Fall-- nur einzelne Feststellungen bzw. rechtliche Gesichtspunkte betrifft (BFH-Beschlüsse vom 8. April 1998 VIII R 32/95, BFHE 186, 102, BStBl II 1998, 676; vom 30. Mai 2007 VI B 119/06, BFH/NV 2007, 1697; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 119 Rz 14, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 01.02.2012 - VI B 71/11

    Ordnungsgemäße Darlegung von Verfahrensfehlern

    Bezieht sich der bemängelte Verstoß nur auf einzelne Feststellungen, ist zusätzlich substantiiert darzulegen, wozu sich die Klägerin nicht hat äußern können, was sie bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch zusätzlich vorgetragen hätte und dass bei Berücksichtigung des übergangenen Vorbringens eine andere Entscheidung in der Sache möglich gewesen wäre (BFH-Beschluss vom 30. Mai 2007 VI B 119/06, BFH/NV 2007, 1697, m.w.N.).
  • BFH, 09.11.2011 - II B 105/10

    Willkürliche Beweiswürdigung; Überraschungsentscheidung

    Wird das Vorliegen einer Überraschungsentscheidung gerügt, so ist in der Beschwerdegründung auszuführen, was bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen worden wäre und dass dieser Vortrag zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (BFH-Beschluss vom 30. Mai 2007 VI B 119/06, BFH/NV 2007, 1697, m.w.N.).
  • BFH, 15.10.2010 - II B 39/10

    Darlegung der grundsätzliche Bedeutung und der Verletzung rechtlichen Gehörs

    Der Kläger hätte insoweit ausführen müssen, was er bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte und dass dieser Vortrag zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (z.B. BFH-Beschlüsse vom 30. Mai 2007 VI B 119/06, BFH/NV 2007, 1697; vom 19. Januar 2010 IV B 136/08, BFH/NV 2010, 918).
  • BFH, 07.08.2008 - I B 161/07

    Übersehen eines Änderungsbescheids durch das FG - Darlegung der Fehlerhaftigkeit

    Ein solcher Vortrag ist jedoch zur Darlegung der Kausalität einer auf rechtliche Einzelaspekte bezogenen Gehörsverletzung für das Verfahrensergebnis erforderlich (vgl. BFH-Beschluss vom 30. Mai 2007 VI B 119/06, BFH/NV 2007, 1697; Gräber/Ruban, a.a.O., § 119 Rz 14, m.w.N.).
  • BFH, 10.06.2010 - IX B 233/09

    Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht - rechtliches Gehör

    Es bleibt dahingestellt, ob der gerügte Verfahrensmangel (§ 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO) der Verletzung des Anspruchs der Kläger auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, § 96 Abs. 2 FGO) hinreichend i.S. von § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO dargelegt wurde (zu den Anforderungen s. z.B. BFH-Beschlüsse vom 7. September 2006 IX B 199/05, BFH/NV 2007, 75, unter 3.; vom 30. Mai 2007 VI B 119/06, BFH/NV 2007, 1697; jeweils m.w.N.); jedenfalls liegt der Verstoß nicht vor.
  • BFH, 15.02.2008 - II B 78/07

    Anforderungen an die Rüge von Verfahrensmängeln

    Denn die zulässige Rüge des Gehörsverstoßes verlangt substantiierte Darlegungen, wozu sich die Klägerin nicht habe äußern können, was sie bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch (zusätzlich) vorgetragen hätte und dass dieser Vortrag --auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des FG-- zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (vgl. m.w.N. BFH-Beschluss vom 30. Mai 2007 VI B 119/06, BFH/NV 2007, 1697).
  • BFH, 11.06.2010 - IX B 231/09

    Voraussetzungen einer Nichtzulassungsbeschwerde - Betriebsaufspaltung -

  • BFH, 24.03.2010 - VI B 132/09

    Verletzung rechtlichen Gehörs bei Überprüfung eines Lohnsteuerhaftungsbescheids -

  • BFH, 29.01.2010 - IX B 157/09

    Verfahren nach billigem Ermessen gemäß § 94a FGO - Verzicht auf mündliche

  • BFH, 13.01.2011 - V B 65/10

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung

  • BFH, 10.06.2010 - IX B 45/10

    Behaupteter Verstoß gegen "materielles Recht" - Verfahrensmängel - Rüge einer

  • BFH, 24.03.2010 - VI B 131/09

    Verletzung rechtlichen Gehörs bei Überprüfung eines Lohnsteuerhaftungsbescheids

  • BFH, 30.06.2009 - IX B 27/09

    Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung von Verfahrensfehlern -

  • BFH, 03.05.2012 - III B 27/11

    Schätzung im Taxigewerbe

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.04.2008 - L 7 B 6/08

    Anforderungen an die Verhängung eines Ordnungsmittels wegen des unentschuldigten

  • BFH, 26.08.2008 - I B 204/07

    Voraussetzung für eine Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung -

  • BFH, 28.07.2008 - IX B 18/08

    Nichtzulassungsbeschwerde: zur Darlegung einer Verletzung rechtlichen Gehörs -

  • BFH, 07.09.2007 - VI B 17/07

    Verfahrensmangel; Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme

  • BFH, 17.07.2009 - V B 2/09

    Vorsteuerabzug - Bezeichnung des Leistungsempfängers in der Rechnung

  • BFH, 17.01.2013 - IX B 74/12

    Darlegung eines Gehörsverstoßes - Mietvertrag unter nahen Angehörigen -

  • BFH, 09.09.2009 - IX B 87/09

    Darlegungsanforderungen bei der Nichtzulassungsbeschwerde: Rechtliches Gehör -

  • LSG Thüringen, 28.01.2019 - L 9 AS 1071/16

    Sozialgerichtliches Verfahren - Festsetzung eines Ordnungsmittels - Rechtsschutz

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.10.2008 - L 13 B 100/08
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